Pflicht­in­for­ma­ti­on

Pflicht­in­for­ma­tio­nen gem. Art. 12 ff. DS-GVO

Kon­takt­da­ten des Verantwortlichen

Kon­takt­da­ten
Unter­neh­men: Buten­schön und Part­ner Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft mbB
Anschrift: Ernst-Reu­ter-Platz 3–5, 10587 Ber­lin
Tele­fon: 030 – 34 79 34 0
E‑Mail: info@butenschoenundpartner.de

Kon­takt­da­ten des Datenschutzbeauftragten

Kon­takt­da­ten
Name: Ralf Peter­sen
Email: petersen@abraham-loehr.de

Woher bezie­hen wir Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten?

Die Erhe­bung Ihrer Daten fin­det grund­sätz­lich bei Ihnen selbst statt. Die Ver­ar­bei­tung der von Ihnen über­las­se­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist zur Erfül­lung der ver­trag­li­chen Pflich­ten, die sich aus dem mit uns geschlos­se­nen Ver­trag erge­ben, not­wen­dig. Auf­grund Ihrer Mit­wir­kungs­pflich­ten ist es unum­gäng­lich die von uns ange­for­der­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zur Ver­fü­gung zu stel­len, da wir ansons­ten unse­ren ver­trag­li­chen Pflich­ten nicht nach­kom­men kön­nen. Buch­hal­te­ri­sche und/​oder steu­er­li­che Nach­tei­le für Sie kön­nen sonst nicht mehr aus­ge­schlos­sen werden.

Im Rah­men vor­ver­trag­li­cher Maß­nah­men (z. B. Stamm­da­ten­er­fas­sung im Inter­es­sen­ten­pro­zess) ist die Bereit­stel­lung Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten not­wen­dig. Soll­ten die ange­for­der­ten Daten nicht von Ihnen bereit­ge­stellt wer­den, kann ein Ver­trag nicht abge­schlos­sen werden.

Zur Erbrin­gung unse­rer Dienst­leis­tun­gen kann es erfor­der­lich sein, per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zu ver­ar­bei­ten, die wir von ande­ren Unter­neh­men oder sons­ti­gen Drit­ten, z. B. Finanz­äm­tern, Bun­des­zen­tral für Steu­ern, Ihren Geschäfts­part­ner o. ä. zuläs­si­ger­wei­se und zu dem jewei­li­gen Zweck erhal­ten haben.

Wei­ter­hin ver­ar­bei­ten wir ggf. per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten aus öffent­lich zugäng­li­chen Quel­len, z. B. Inter­net­auf­trit­ten, die wir zuläs­si­ger­wei­se und nur zu dem jewei­li­gen Ver­trags­zweck nutzen.

Zwe­cke und Rechts­grund­la­gen der Verarbeitung

Die von Ihnen über­las­se­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den im Ein­klang mit den Bestim­mun­gen der euro­päi­schen Daten­schutz­ver­ord­nung (DS-GVO) und dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) verarbeitet:

Auf­grund einer Ein­wil­li­gung (gem. Art. 6 Abs. 1 Lit. a DS-GVO)

Die Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erge­ben sich aus der Ertei­lung einer Ein­wil­li­gung. Eine erteil­te Ein­wil­li­gung kann jeder­zeit von Ihnen mit Wir­kung für die Zukunft wider­ru­fen wer­den. Auch Ein­wil­li­gun­gen, die vor der Gel­tung der DS-GVO (25. Mai 2018) erteilt wor­den sind, kön­nen wider­ru­fen wer­den. Ver­ar­bei­tun­gen, die vor dem Wider­ruf erfolgt sind, blei­ben vom Wider­ruf unbe­rührt. Bei­spiel: Zusen­dung eines News­let­ters, Ent­bin­dung von der berufs­recht­li­chen Ver­schwie­gen­heit zur Wei­ter­ga­be der von Ihnen über­las­se­nen Daten auf Ihren Wunsch hin an Drit­te (z. B. Ban­ken, Ver­si­che­run­gen, Anteils­eig­ner etc.).

Zur Erfül­lung von ver­trag­li­chen Pflich­ten (gem. Art. 6 Abs. 1 Lit. b DS-GVO)

Die Zwe­cke der Daten­ver­ar­bei­tung erge­ben sich zum einen aus der Ein­lei­tung vor­ver­trag­li­cher Maß­nah­men, die einer ver­trag­lich gere­gel­ten Geschäfts­be­zie­hung vor­aus­ge­hen und zum ande­ren zur Erfül­lung der Pflich­ten aus dem mit Ihnen geschlos­se­nen Vertrag.

Auf­grund gesetz­li­cher Vor­ga­ben (gem. Art. 6 Abs.1 Lit. c DS-GVO) oder im öffent­li­chen Inter­es­se (gem. Art. 6 Abs.1 Lit. e DS-GVO)

Die Zwe­cke der Daten­ver­ar­bei­tung erge­ben sich aus gesetz­li­chen Vor­ga­ben oder lie­gen im öffent­li­chen Inter­es­se (z. B. Ein­hal­tung von Auf­be­wah­rungs­pflich­ten, Nach­weis der Ein­hal­tung von Hin­weis- und Infor­ma­ti­ons­pflich­ten des Steuerberaters).

Im Rah­men der Inter­es­sen­ab­wä­gung (gem. Art. 6 Abs. 1 Lit. f DS-GVO)

Die Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung erge­ben sich aus der Wah­rung unse­rer berech­tig­ten Inter­es­sen. Es kann erfor­der­lich sein, die von Ihnen über­las­se­nen Daten über die eigent­li­che Erfül­lung des Ver­tra­ges hin­aus zu ver­ar­bei­ten. Unser berech­tig­tes Inter­es­se kann zur Begrün­dung der wei­te­ren Ver­ar­bei­tung der von Ihnen über­las­se­nen Daten her­an­ge­zo­gen wer­den, sofern Ihre Inter­es­sen oder Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten nicht über­wie­gen. Unser berech­tig­tes Inter­es­se kann im Ein­zel­fall sein: Gel­tend­ma­chung recht­li­cher Ansprü­che, Abwehr von Haf­tungs­an­sprü­chen, Ver­hin­de­rung von Straftaten.

Wer erhält die von Ihnen über­las­se­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten?

Inner­halb unse­res Unter­neh­mens erhal­ten die­je­ni­gen Berei­che Zugriff auf die von Ihnen über­las­se­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die die­se zur Erfül­lung der ver­trag­li­chen und gesetz­li­chen Pflich­ten benö­ti­gen und die zur Ver­ar­bei­tung die­ser Daten berech­tigt sind.

In Erfül­lung des mit Ihnen geschlos­se­nen Ver­tra­ges erhal­ten aus­schließ­lich die­je­ni­gen Stel­len die von Ihnen über­las­se­nen Daten, die die­se aus gesetz­li­chen Grün­den benö­ti­gen, z. B. Finanz­be­hör­den, Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger, zustän­di­ge Behör­den und Gerichte.

Als Berufs­ge­heim­nis­trä­ger sind wir ver­pflich­tet die berufs­recht­li­che Ver­schwie­gen­heit ein­zu­hal­ten und umzu­set­zen. Wei­te­re Emp­fän­ger erhal­ten die von Ihnen über­las­se­nen Daten nur auf Ihren Wunsch hin, wenn Sie uns von der berufs­recht­li­chen Ver­schwie­gen­heit entbinden.

Im Rah­men unse­rer Leis­tungs­er­brin­gung beauf­tra­gen wir Auf­trags­ver­ar­bei­ter, die zur Erfül­lung der ver­trag­li­chen Pflich­ten bei­tra­gen, z. B. Rechen­zen­trums­dienst­leis­ter, EDV-Part­ner, Akten­ver­nich­ter etc. Die­se Auf­trags­ver­ar­bei­ter wer­den von uns ver­trag­lich zur Ein­hal­tung der berufs­recht­li­chen Ver­schwie­gen­heit sowie zur Ein­hal­tung der Vor­ga­ben der DS-GVO und des BDSG verpflichtet.

Wer­den die von Ihnen über­las­se­nen Daten an Dritt­län­der oder inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­tio­nen übermittelt?

Eine Über­mitt­lung der von Ihnen über­las­se­nen Daten an ein Dritt­land oder eine inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on erfolgt in kei­nem Fall. Soll­ten Sie im Ein­zel­fall die Über­mitt­lung der von Ihnen über­las­se­nen Daten an ein Dritt­land oder eine inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on wün­schen, füh­ren wir dies nur nach Ihrer schrift­li­chen Ein­wil­li­gung und Ent­bin­dung von der berufs­recht­li­chen Ver­schwie­gen­heit durch.

Fin­det auto­ma­ti­sier­te Ent­schei­dungs­fin­dung ein­schließ­lich Pro­fil­ing statt?

Zur Ver­ar­bei­tung der von Ihnen über­las­se­nen Daten kommt kei­ne voll­au­to­ma­ti­sier­te Ent­schei­dungs­fin­dung (ein­schließ­lich Pro­fil­ing) gem. Art. 22 DS-GVO zum Einsatz.

Dau­er der Ver­ar­bei­tung (Kri­te­ri­en der Löschung)

Die Ver­ar­bei­tung der von Ihnen über­las­se­nen Daten erfolgt so lan­ge, wie sie zur Errei­chung des ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Zwe­ckes not­wen­dig ist, grund­sätz­lich so lan­ge das Ver­trags­ver­hält­nis mit Ihnen besteht. Nach der Been­di­gung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses wer­den die von Ihnen über­las­se­nen Daten zur Ein­hal­tung gesetz­li­cher Auf­be­wah­rungs­pflich­ten oder auf­grund unse­rer berech­tig­ten Inter­es­sen ver­ar­bei­tet. Nach dem Ablauf der gesetz­li­chen Auf­be­wah­rungs­fris­ten und/​oder dem Weg­fall unse­rer berech­tig­ten Inter­es­sen wer­den die von Ihnen über­las­se­nen Daten gelöscht.

Vor­aus­sicht­li­che Fris­ten der uns tref­fen­den Auf­be­wah­rungs­pflich­ten und unse­rer berech­tig­ten Interessen:

  • Erfül­lung handels‑, steu­er- und berufs­recht­li­cher Auf­be­wah­rungs­fris­ten. Die dort vor­ge­ge­be­nen Fris­ten zur Auf­be­wah­rung bzw. Doku­men­ta­ti­on betra­gen zwei bis zehn Jahre.
  • Erhal­tung von Beweis­mit­teln im Rah­men der Ver­jäh­rungs­vor­schrif­ten. Nach den §§ 195 ff. des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches (BGB) kön­nen die­se Ver­jäh­rungs­fris­ten bis zu 30 Jah­re betra­gen, wobei die regel­mä­ßi­ge Ver­jäh­rungs­frist drei Jah­re beträgt.

Aus­kunft über Ihre Rechte

  • Recht auf Berich­ti­gung gem. Art. 16 DS-GVO:
    Sie haben das Recht, von dem Ver­ant­wort­li­chen unver­züg­lich die Berich­ti­gung Ihrer unrich­ti­gen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu ver­lan­gen. Unter Berück­sich­ti­gung der Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung haben Sie das Recht, die Ver­voll­stän­di­gung unvoll­stän­di­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten – auch mit­tels einer ergän­zen­den Erklä­rung – zu verlangen.
  • Recht auf Löschung („Recht auf Ver­ges­sen­wer­den“) gem. Art. 17 DS-GVO:
    Sie haben das Recht, von dem Ver­ant­wort­li­chen zu ver­lan­gen, dass Ihre Daten unver­züg­lich gelöscht wer­den. Der Ver­ant­wort­li­che ist ver­pflich­tet, per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten unver­züg­lich zu löschen, sofern einer der fol­gen­den Grün­de zutrifft:
    • Zwe­cke, für die die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erho­ben wur­den, entfallen
    • Sie wider­ru­fen Ihre Ein­wil­li­gung der Ver­ar­bei­tung. Eine ander­wei­ti­ge Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung liegt nicht vor.
    • Sie wider­spre­chen der Ver­ar­bei­tung. Eine ander­wei­ti­ge Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung liegt nicht vor.
    • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den unrecht­mä­ßig verarbeitet.
    • Die Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist zur Erfül­lung einer recht­li­chen Ver­pflich­tung nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten erfor­der­lich, dem der Ver­ant­wort­li­che unterliegt.
    • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den in Bezug auf ange­bo­te­ne Diens­te der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft gemäß Arti­kel 8 Absatz 1 erhoben.
  • Recht auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung gem. Art. 18 DS-GVO &. § 35 BDSG:
    Sie haben das Recht die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung zu ver­lan­gen, wenn eine der fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen gege­ben ist:
    • Die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wird von Ihnen angezweifelt.
    • Die Ver­ar­bei­tung ist unrecht­mä­ßig; Sie leh­nen eine Löschung jedoch ab.
    • Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten wer­den für die Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung nicht län­ger benö­tigt; Sie benö­ti­gen die Daten jedoch zur Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechtsansprüchen.
    • Sie haben Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO ein­ge­legt. Solan­ge noch nicht fest­steht, ob die berech­tig­ten Grün­de des Ver­ant­wort­li­chen Ihnen gegen­über über­wie­gen, wird die Ver­ar­bei­tung eingeschränkt.
  • Recht auf Daten­über­trag­bar­keit gem. Art. 20 DS-GVO:
    Sie haben das Recht die von Ihnen bereit­ge­stell­ten Daten in einem struk­tu­rier­ten, gän­gi­gen und maschi­nen­les­ba­ren For­mat von dem Ver­ant­wort­li­chen zu erhal­ten. Eine Wei­ter­lei­tung an einen andern Ver­ant­wort­li­chen darf von uns nicht behin­dert wer­den. Sofern Sie die direk­te Über­tra­gung an einen ande­ren Ver­ant­wort­li­chen ver­lan­gen, erfolgt dies nur, soweit es tech­nisch mach­bar ist.
  • Wider­spruchs­recht gem. Art. 21 DS-GVO:
    Hier­zu wen­den Sie sich bit­te an den Ver­ant­wort­li­chen der Ver­ar­bei­tung (s. o.).
  • Beschwer­de­recht bei der Auf­sichts­be­hör­de gem. Art. 13 Abs. 2 Lit. d, 77 DS-GVO i. V. m § 19 BDSG:
    Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten gegen die DS-GVO ver­stößt, haben Sie das Recht Beschwer­de bei der Auf­sichts­be­hör­de ein­zu­le­gen. Hier­zu wen­den Sie sich bit­te an die zustän­di­ge Auf­sichts­be­hör­de. Zustän­di­ge Auf­sichts­be­hör­de in daten­schutz­recht­li­chen Fra­gen ist die Ber­li­ner Beauf­trag­te für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit, da wir hier unse­ren Sitz haben. Die Kon­takt­da­ten fin­den Sie unter https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Adressen/DE/LfD/Berlin.html?nn=304054
  • Zurück­zie­hen der Ein­wil­li­gung gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO:
    Beruht die Ver­ar­bei­tung auf Ihrer Ein­wil­li­gung gem. Art. 6 Abs. 1 Lit. a oder Art. 9 Abs. 2 Lit. a (Ver­ar­bei­tung beson­de­rer Kate­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten), sind Sie jeder­zeit dazu berech­tigt die zweck­mä­ßig gebun­de­ne Ein­wil­li­gung zurück­zu­zie­hen, ohne dass die Recht­mä­ßig­keit der auf­grund der Ein­wil­li­gung bis zum Wider­ruf erfolg­ten Ver­ar­bei­tung berührt wird.