Hand aufs Herz: Niemand möchte mehr Steuern als notwendig zahlen. Doch wenn der Wille zur Steuervermeidung über die Grenzen des rechtlich Möglichen hinausgeht, dann ist es eine Straftat: Steuerhinterziehung.
Um diese zu bekämpfen, gibt es gesetzliche Kontroll- und Fahndungsmöglichkeit. Doch die Grenze zum Generalverdacht gegen jeden Steuerpflichtigen ist fließend und manchmal gerät man auch unverschuldet ins Fahndungsvisier.
Welche Probleme Sie im Zusammenhang mit dem Steuerstrafrecht auch haben: Wir können Ihnen in der Regel sofort helfen. So erstellen wir beispielsweise in Ihrem Auftrag Selbstanzeigen oder vertreten Sie in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns – wir sind auf Ihrer Seite!
Wir beraten Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen in allen Fragen und Belangen rund um das Thema Steuerhinterziehung. Das betrifft nicht nur die Unterstützung bei Selbstanzeigen zur Strafvermeidung. Auch im Ernstfall, also wenn bereits ein Verfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung oder ‑verkürzung seitens des Finanzamts eingeleitet worden ist, werden wir unmittelbar für Sie tätig und vertreten Sie in dieser Sache.
Falls es zu einem Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft kommt, greifen wir auf unser langjähriges Kooperationsnetzwerk zurück und stellen für Sie ein Team aus erfahrenen Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen zusammen, das Sie gerichtlich wie außergerichtlich berät und vertritt.
Kontaktieren Sie uns gern per Telefon oder per Mail für eine unverbindliche Anfrage.
Butenschön und Partner ist seit mehr als 50 Jahren eine traditionsreiche und gleichzeitig innovative Steuerberatungskanzlei mit Sitz am Ernst-Reuter-Platz im Herzen Berlins. Mit fünf Partner:innen und mehr als 60 Mitarbeiter:innen beraten wir Mandantinnen und Mandanten aus allen Wirtschaftszweigen in allen steuerlichen Belangen. Unser Fokus liegt dabei auf der Digitalisierung von Abläufen und Prozessen.