Leis­tun­gen

Wir sind auf Ihrer Seite

Steu­er­straf­recht

Hand aufs Herz: Nie­mand möch­te mehr Steu­ern als not­wen­dig zah­len. Doch wenn der Wil­le zur Steu­er­ver­mei­dung über die Gren­zen des recht­lich Mög­li­chen hin­aus­geht, dann ist es eine Straf­tat: Steuerhinterziehung.

Um die­se zu bekämp­fen, gibt es gesetz­li­che Kon­troll- und Fahn­dungs­mög­lich­keit. Doch die Gren­ze zum Gene­ral­ver­dacht gegen jeden Steu­er­pflich­ti­gen ist flie­ßend und manch­mal gerät man auch unver­schul­det ins Fahndungsvisier.

Wel­che Pro­ble­me Sie im Zusam­men­hang mit dem Steu­er­straf­recht auch haben: Wir kön­nen Ihnen in der Regel sofort hel­fen. So erstel­len wir bei­spiels­wei­se in Ihrem Auf­trag Selbst­an­zei­gen oder ver­tre­ten Sie in steu­er­straf­recht­li­chen Ermitt­lungs­ver­fah­ren. Wen­den Sie sich ver­trau­ens­voll an uns – wir sind auf Ihrer Seite!

Unse­re Leis­tun­gen im Steuerstrafrecht

Wir bera­ten Unter­neh­men, Selbst­stän­di­ge, Ver­ei­ne, Stif­tun­gen sowie Pri­vat­per­so­nen in allen Fra­gen und Belan­gen rund um das The­ma Steu­er­hin­ter­zie­hung. Das betrifft nicht nur die Unter­stüt­zung bei Selbst­an­zei­gen zur Straf­ver­mei­dung. Auch im Ernst­fall, also wenn bereits ein Ver­fah­ren wegen des Ver­dachts auf Steu­er­hin­ter­zie­hung oder ‑ver­kür­zung sei­tens des Finanz­amts ein­ge­lei­tet wor­den ist, wer­den wir unmit­tel­bar für Sie tätig und ver­tre­ten Sie in die­ser Sache.

Falls es zu einem Ermitt­lungs­ver­fah­ren durch die Staats­an­walt­schaft kommt, grei­fen wir auf unser lang­jäh­ri­ges Koope­ra­ti­ons­netz­werk zurück und stel­len für Sie ein Team aus erfah­re­nen Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen zusam­men, das Sie gericht­lich wie außer­ge­richt­lich berät und vertritt.

Neh­men Sie Kon­takt mit uns auf

Kon­tak­tie­ren Sie uns gern per Tele­fon oder per Mail für eine unver­bind­li­che Anfrage.