Leis­tun­gen

Unse­re Exper­ti­se hört nicht an Lan­des­gren­zen auf.

Inter­na­tio­na­les Steuerrecht

In Zei­ten der Glo­ba­li­sie­rung wer­den immer mehr klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men grenz­über­schrei­tend tätig. Es wer­den Mit­ar­bei­ter ent­sandt, Betriebs­stät­ten gegrün­det oder es wird über den voll­stän­di­gen Weg­zug nachgedacht. 

Im Aus­land wer­den Unter­neh­mer häu­fig mit völ­lig ver­schie­de­nen steu­er­li­chen Anfor­de­run­gen kon­fron­tiert, zudem ste­hen grenz­über­schrei­ten­de Sach­ver­hal­te immer öfter im Fokus der Betriebs­prü­fer. Mit unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung im inter­na­tio­na­len Steu­er­recht hel­fen wir Ihnen zusam­men mit Kolleg:innen vor Ort, eine opti­ma­le Gestal­tung zu fin­den und das Risi­ko von Dop­pel­be­steue­run­gen zu minimieren.

Grenz­über­schrei­ten­de Steuerexpertise

Wir unter­stüt­zen Unter­neh­men sowie Pri­vat­per­so­nen bei allen steu­er­li­chen Fra­gen mit Aus­lands­be­zug. Unse­re Teams beglei­ten die Expan­si­on von geschäft­li­chen Akti­vi­tä­ten ins Aus­land oder die Ent­sen­dung von Beschäf­tig­ten genau­so wie eine kom­plet­te Unter­neh­mens­ver­la­ge­rung und bera­ten Sie in Fra­gen zu Umsatz­steu­er und Ver­rech­nungs­preis­do­ku­men­ta­tio­nen. Auch beim The­ma Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men ver­fü­gen wir über lang­jäh­ri­ge Expertise.

Pri­vat­per­so­nen bera­ten wir zu steu­er­li­chen Fra­gen bei Ent­sen­dun­gen, bei Immo­bi­li­en im Aus­land, bei grenz­über­schrei­ten­den Erb­schaf­ten und Schen­kun­gen sowie bei Ren­ten­be­zug im Aus­land. Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rer viel­sei­ti­gen Kom­pe­tenz im inter­na­tio­na­len Steuerrecht.

Neh­men Sie Kon­takt mit uns auf

Kon­tak­tie­ren Sie uns gern per Tele­fon oder per Mail für eine unver­bind­li­che Anfrage.