Mit dem im März 2024 vom Bundesrat verabschiedeten Wachstumschancengesetz ergeben sich Änderungen in der Ausstellung und dem Empfang von Rechnungen im B2B-Bereich.
Danach sind ab dem 1. Januar 2025 alle Unternehmen verpflichtet, den digitalen EMPFANG, die Lesbarkeit und die Archivierung von elektronischen Rechnungen (sogenannten E‑Rechnungen) vollständig zu gewährleisten. Hierfür genügt zunächst eine E‑Mail-Adresse.
Die Ziele sind eindeutig: die Standardisierung und Verbesserung der Datenqualität für umsatzsteuerliche Meldungen. Dies wird auch dazu beitragen, die Effizienz und Transparenz in der gesamten Lieferkette zu verbessern und Betrug sowie Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Für den VERSAND von E‑Rechnungen gibt es Übergangsregelungen bis zum Jahr 2027.
Zum Thema werden wir in Kooperation mit tatort:Steuern eine Infoveranstaltung für unsere Mandanten anbieten.
Eine E‑Rechnung übermittelt Rechnungsinformationen elektronisch, um automatisiert empfangen und weiterverarbeitet zu werden.
Damit wird eine durchgehend digitale Bearbeitung von der Erstellung bis zur Zahlung der Rechnung möglich.
Wichtig hierbei: eine PDF-Datei oder Word-Datei allein ist keine E‑Rechnung.
Eine E‑Rechnung übermittelt Rechnungsinformationen elektronisch, um automatisiert empfangen und weiterverarbeitet zu werden.
Damit wird eine durchgehend digitale Bearbeitung von der Erstellung bis zur Zahlung der Rechnung möglich.
Wichtig hierbei: eine PDF-Datei oder Word-Datei allein ist keine E‑Rechnung.
E‑Rechnungen müssen:
E‑Rechnungen müssen:
Die E‑Rechnung wird gesetzlich verpflichtend und Unternehmen müssen ihre Prozesse anpassen.
Diese Umstellung bringt zahlreiche Vorteile: Sie schafft einen einheitlichen Standard für digitale Abläufe zwischen Kunden, Lieferanten und Steuerberatern, wodurch alle Beteiligten auf der gleichen Grundlage arbeiten.
Dies führt zu effizienteren Arbeitsabläufen und erheblichen Kosteneinsparungen. Nutzen Sie die Chance und stellen Sie jetzt um, um frühzeitig von diesen Vorteilen zu profitieren!
Die Pflicht zur E‑Rechnung ist eine große Chance für die digitale Transformation in Deutschland und der erste Schritt zu einem EU-weiten digitalen Meldesystem.
Wir haben für Sie auf dieser Seite das Wichtigste zusammengestellt.
Ab 1. Januar 2025:
Ab 1. Januar 2027
Ab 1. Januar 2028
Rechnungen unter 250 Euro gemäß § 33 UStDV und Fahrausweise gemäß § 34 UStDV können weiterhin als sonstige Rechnung ausgestellt werden. Rechnungen an Verbraucher sind grundsätzlich nicht betroffen
Wenn der Empfänger eine E‑Rechnung nicht empfangen oder verarbeiten kann, hat er keinen Anspruch auf eine Papierrechnung.
Ein PDF ist keine E‑Rechnung – elektronische Rechnungen müssen bestimmte Vorgaben erfüllen (siehe Formate/Arten), die in der Europäischen Norm 16931 festgelegt sind.
Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen noch Papierrechnungen versendet werden.
ABER: Nicht den neuen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnungen (z.B. PDF) dürfen nur noch mit Zustimmung des Empfängers versandt werden.
Das Format der E‑Rechnungen soll sicherstellen, dass sie unveränderlich und maschinenlesbar sind, das Zusammenspiel verschiedener Systeme ermöglichen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. E‑Rechnungen können entweder vollständig strukturiert oder in einem hybriden Format erstellt werden.
Eine vollständig strukturierte E‑Rechnung enthält alle Informationen in einem maschinenlesbaren Format wie XML. Dies ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung der Rechnungsdaten durch Computersysteme, ohne dass ein zusätzlicher menschenlesbarer Dateiteil benötigt wird.
Im Gegensatz dazu besteht ein hybrides Format aus zwei Teilen: einem strukturierten Datenteil (z.B. XML-Datei) für die automatisierte Verarbeitung und einem menschenlesbaren Dateiteil (z.B. PDF-Dokument), der für die visuelle Prüfung durch Menschen gedacht ist. Beide Teile müssen in einer Datei zusammengefasst werden, um sowohl die maschinelle als auch die manuelle Verarbeitung der Rechnung zu unterstützen.
Alle umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben müssen in jedem Fall im strukturierten Teil der E‑Rechnung enthalten sein, unabhängig davon, ob die Rechnung vollständig strukturiert oder in einem hybriden Format vorliegt.
Bekannte und für E‑Rechnungen anwendbare Formate sind die XRechnung oder die Rechnung im ZUGFeRD-Format).
XML ist die am häufigsten verwendete Sprache für E‑Rechnungen. Es wird von den EU-Richtlinien und den meisten internationalen Standards unterstützt. XML ist eine Auszeichnungssprache, die strukturierte Daten in einem hierarchischen Format darstellt. Eine E‑Rechnung in XML enthält Felder für Informationen wie Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Name und Adresse des Rechnungsempfängers, Menge und Preis der gelieferten Waren oder Dienstleistungen sowie Angaben zur Umsatzsteuer.
Das PDF kann beim Empfänger nicht vollständig automatisch verarbeitet werden und erfordert daher manuelles Arbeiten. Es ist allein kein strukturiertes Format für eine E‑Rechnung, sondern kann nur ergänzender, visueller Bestandteil eines anderen Formats sein.
ZUGFeRD ist ein deutscher Standard für elektronische Rechnungen, der auf PDF/A basiert und strukturierte Daten im XML-Format in die PDF-Datei integriert.
XRechnung bezeichnet den Standard zur elektronischen Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber in einem rein strukturierten XML-Datensatz. Dieser Standard ist bereits seit mehreren Jahren verpflichtend, wenn Rechnungen an Bundes- oder Landesbehörden gestellt werden.
Anbieter wie Lexoffice, Lexware, Sevdesk und Buchhaltungsbutler bereiten sich bereits auf den Empfang von E‑Rechnungen vor. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Fakturierungssoftware sorgfältig und passend zu Ihren Anforderungen auszuwählen. Sofern Sie bereits eine Lösung im Einsatz haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Anbieter in Verbindung, um sich auf den Empfang der E‑Rechnung vorzubereiten.
Unser Softwareanbieter DATEV bietet Lösungen für den Empfang, die Archivierung, die Erstellung und den Versand von E‑Rechnungen an. Hierzu gehören
Die bevorstehende Einführung der gesetzlichen Verpflichtung zur Nutzung von E‑Rechnungen erfordert eine rechtzeitige Vorbereitung seitens der Unternehmen. Dabei kommt der technologischen Anpassung besondere Bedeutung zu. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre IT-Infrastruktur und Softwarelösungen den Empfang, die Erstellung, Verarbeitung, Archivierung und Übermittlung von E‑Rechnungen unterstützen.
Wir bieten Ihnen die folgenden Online-Informationsveranstaltungen an und bitten Sie, sich diese Termine vorzumerken.
Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an einer Veranstaltung haben, merken wir Sie gern vor. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt – es gilt „First come, first served”. Wenn Sie dabei sein möchten, schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht.
Mandantenveranstaltung Online zu DATEV Auftragswesen Next und der DATEV E‑Rechnungsplattform
in Zusammenarbeit mit ConNect GmbH
03.12.2024, 14:00 – 16:00 Uhr
Butenschön und Partner ist seit mehr als 50 Jahren eine traditionsreiche und gleichzeitig innovative Steuerberatungskanzlei mit Sitz am Ernst-Reuter-Platz im Herzen Berlins. Mit fünf Partner:innen und mehr als 60 Mitarbeiter:innen beraten wir Mandantinnen und Mandanten aus allen Wirtschaftszweigen in allen steuerlichen Belangen. Unser Fokus liegt dabei auf der Digitalisierung von Abläufen und Prozessen.